Listenhunde in Deutschland: Rassen, gesetzliche Regelungen und verantwortungsvolle Haltung

Ein Hund sitzt hechelnd.
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Der Listenhund spielt eine zentrale Rolle in zahlreichen Diskussionen rund um Hundeerziehung und -haltung. Aber was verbirgt sich wirklich hinter diesem Begriff? In diesem Artikel erfährst du, was ein Listenhund ist, welche gesetzlichen Vorschriften es gibt und wie das Leben mit einem solchen Vierbeiner aussieht.

Was genau ist ein Listenhund? 

Der Begriff „Listenhund“ kann auf den ersten Blick etwas verwirrend sein. Im Wesentlichen sind Listenhunde bestimmte Rassen, die aufgrund ihrer physischen Eigenschaften und Verhaltensweisen in verschiedenen Ländern als potenziell gefährlich eingestuft und daher auf sogenannten „Rasselisten“ geführt werden.

Diese Einstufung beruht auf der Annahme, dass diese Hunde ein erhöhtes Risiko für aggressives Verhalten darstellen und es sogar zu Angriffen auf Menschen und andere Tiere kommen kann. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass dieses Verhalten stark von der individuellen Erziehung und Haltung des Hundes abhängt und in keinem Fall Garantie ist.

Ist ein Listenhund ein Kampfhund? 

Die Bezeichnungen „Listenhund“ und „Kampfhund“ werden oft synonym verwendet, obwohl sie unterschiedliche Bedeutungen und Ursprünge haben.

„Kampfhund“ ist ein historischer Begriff, der Hunderassen beschreibt, die ursprünglich für den Einsatz in Hundekämpfen gezüchtet wurden. Solche Aktivitäten sind heute in vielen Ländern, einschließlich Deutschland, illegal. Dieser Begriff kann irreführend sein, da er impliziert, dass diese Hunde von Natur aus aggressiv oder gefährlich sind, was nicht zutreffend ist. Wie jeder Hund können aber auch diese Rassen mit der richtigen Sozialisierung, Training und Liebe zu liebevollen und friedlichen Haustieren werden.

Der Begriff „Listenhund“ hingegen ist ein rechtlicher Ausdruck, der in Deutschland verwendet wird, um bestimmte Hunderassen zu kategorisieren, die in verschiedenen Bundesländern als potenziell gefährlich eingestuft werden. Diese Rassen sind in einer Liste (daher der Name) aufgeführt und unterliegen bestimmten gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen bezüglich ihrer Anschaffung und Haltung.

Obwohl viele der als Listenhunde klassifizierten Rassen historisch als „Kampfhunde“ bezeichnet wurden, bedeutet das nicht, dass sie noch heute als solche betrachtet werden sollten. Die Klassifizierung als Listenhund basiert also auf der Rasse und nicht auf dem individuellen Verhalten des Hundes. 

Welche Hunde gehören zu den Listenhunden?

In Deutschland variiert die Liste der „gefährlichen“ Hunderassen je nach Bundesland. Einige Bundesländer unterscheiden zusätzlich noch zwischen zwei Kategorien. Die erste enthält alle Hunderassen, die grundsätzlich als gefährlich gelten. Die zweite Kategorie umfasst zudem die Rassen, bei denen aggressives Verhalten vermutet wird. Im Folgenden findest du die entsprechenden Listen für die einzelnen Bundesländer:

Zwei Hunde liegen in einem Garten auf der Wiese.
Der Staffordshire Bullterrier gilt in den meisten Bundesländern als Listenhund.

Listenhunde in Baden-Württemberg:

Das Bundesland Baden-Württemberg unterscheidet zwischen den eben genannten Kategorien.

Kategorie I: Hunde, die als besonders gefährlich gelten

  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Pitbull Terrier

Hunde dieser Kategorie werden besonders oft als Kampfhunde bezeichnet.

Kategorie II: Vermutlich gefährliche Hunde

  • Bullmastiff
  • American Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Bordeaux Dogge
  • Fila Brasileiro
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Mastiff
  • Tosa Inu

Listenhunde in Bayern:

Bayern führt ebenfalls zwei Rasselisten.

Kategorie I:

  • Pitbull
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bandog
  • Tosa-Inu

Kategorie II:

  • Alano
  • American Bulldog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso
  • Dog Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Espanol
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler

Listenhunde in Berlin:

Berlin führt seit einigen Jahren nur noch eine Liste:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pitbull Terrier

Listenhunde in Brandenburg:

In Brandenburg gibt es weiterhin zwei Kategorien für Listenhunde.

Kategorie I:

  • American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Kategorie II:

  • Alano
  • Bullmastiff
  • Cane Corso
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Mastiff
  • Mastin Español
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler

Listenhunde in Bremen:

  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Pitbull Terrier
  • Bullterrier

Listenhunde in Hamburg:

Das Bundesland Hamburg führt ebenso zwei Rasselisten.

Kategorie I:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier

Kategorie II:

  • Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Mastiff
  • Mastin Español
  • Mastino Napoletano
  • Rottweiler
  • Tosa Inu 

Listenhunde in Hessen:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire-Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier
  • American Bulldog
  • Dogo Argentino
  • Kangal (Karabash)
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Rottweiler

Listenhunde in Niedersachsen:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier

Listenhunde in Nordrhein-Westfalen: 

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier

Listenhunde in Rheinland-Pfalz: 

  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Pitbull Terrier

Listenhunde im Saarland: 

  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Pitbull Terrier

Listenhunde in Sachsen:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pitbull Terrier

Listenhunde in Sachsen-Anhalt:

  • Pitbull Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier

In den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen jedoch gibt es keine spezifischen Rasselisten. Stattdessen werden Verhaltensprüfungen durchgeführt und weitere Untersuchungen angestellt. 

Bedenke, dass die entsprechenden Vorschriften zu Listenhunden der Bundesländer allerdings immer wieder geändert oder aktualisiert werden können. Außerdem dürfen auch Landkreise oder Bezirke ihre eigenen Regelungen beschließen. Informiere dich also immer gründlich bei deiner zuständigen Behörde, falls du dir einen Hund zulegen möchtest.

Gesetzliche Bestimmungen und Auflagen für Listenhunde

In Deutschland gelten unterschiedliche Regelungen für Listenhunde, je nachdem, in welchem Bundesland du dich befindest. Diese allgemeinen Regelungen gelten häufig:

Haltungserlaubnis

In vielen Bundesländern benötigen Halter*innen von Listenhunden eine spezielle Erlaubnis. Diese wird oft nach einer Überprüfung der persönlichen Eignung der Halterin oder des Halters sowie der Unterbringung des Hundes erteilt. In manchen Fällen muss darüber hinaus ein Sachkundenachweis (Hundeführerschein) erbracht werden.

Sachkundenachweis

Der Sachkundenachweis ist für die Haltung eines Listenhundes in vielen Bundesländern erforderlich. Dieser bestätigt einem Hundehalter, dass er ausreichende Kenntnisse zur Haltung eines Listenhundes besitzt. Um einen solchen Sachkundenachweis zu machen, solltest du je nachdem , wo dieser abgelegt wird, mit Gebühren rechnen. 

Leinenpflicht

In der Öffentlichkeit gilt oft eine generelle Leinenpflicht für Listenhunde. Die Länge der Leine kann dabei vorgeschrieben sein. In einigen Bundesländern kann diese Pflicht jedoch nach erfolgreichem Bestehen eines Wesenstests, auch als Verhaltensbeurteilung bekannt, aufgehoben werden.

Man sieht einen braunen Maulkorb.
Die meisten Bundesländer schreiben eine Maulkorbpflicht für Listenhunde vor.

Maulkorbpflicht

Für Listenhunde kann ebenso eine Maulkorbpflicht gelten. Auch hier kann in einigen Bundesländern nach einem erfolgreich absolvierten Wesenstest auf den Maulkorb verzichtet werden.

Versicherungspflicht

Halter*innen von Listenhunden müssen außerdem oft eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese soll Schäden abdecken, die der Hund möglicherweise verursachen könnte. Die Prämie für eine solche Versicherung fällt möglicherweise bei Listenhunden etwas höher aus.

Kennzeichnungspflicht

In einigen Bundesländern muss der Listenhund gekennzeichnet sein, zum Beispiel durch einen Mikrochip. Auf diesem wird eine Zahlenkombination gespeichert, die anschließend eindeutig einer/m Halter*in zugeordnet werden kann.

Zucht- und Handelsverbot

Die Zucht und der Handel mit Listenhunden ist ebenfalls in vielen Bundesländern untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Bußgeldern geahndet.

Wesenstest

Viele Bundesländer verlangen von Listenhunden das Bestehen eines Wesenstests. Dieser Test stellt fest, ob der Hund eine potenzielle Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Ein positiver Test kann dazu führen, dass einige der strengen Vorschriften aufgehoben werden.

Was beinhaltet der Wesenstest?

Die genaue Durchführung des Wesenstests kann von Bundesland zu Bundesland variieren, doch das allgemeine Ziel ist gleich: Die Beurteilung, ob ein Hund eine potenzielle Gefahr für die Gesellschaft darstellt und ob der Halter qualifiziert für einen solchen Hund ist. Dabei müssen nicht immer nur Listenhunde den Test bewältigen, sondern oftmals auch solche Hunde, die schon einmal aggressives Verhalten in der Öffentlichkeit gezeigt haben.

Vorbereitung

Das Alter, in dem ein Hund die Prüfung absolviert, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Oftmals sind die Hunde mindestens 15 Monate alt. In manchen Regionen wird der Test aber auch schon ab 6 Monaten oder aber erst ab einem Jahr den Test vollzogen. Zuständig für die Durchführung des Wesenstests sind Tierärzte, das Ordnungsamt oder das Veterinäramt, wobei Kosten zwischen 50 und 300 Euro anfallen können. Daher ist es oft sinnvoll, sich entsprechend auf den Wesenstest vorzubereiten. Viele Hundeschulen bieten für die Verhaltensprüfung ein entsprechendes Training an.

Testphase

Der Test besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen: Zunächst wird der/die Hundebesitzer*in befragt, um festzustellen, ob er/sie sich für die Haltung des Hundes eignet. Im zweiten Schritt folgt dann die Beurteilung des Hundes. 

Während des Tests wird der Hund verschiedenen Situationen ausgesetzt und sein Verhalten beobachtet. Dies kann zum Beispiel beinhalten, wie der Hund auf fremde Menschen oder andere Hunde reagiert, wie er sich in stressigen, beängstigenden oder sehr lauten Situationen verhält und wie gut er auf Kommandos seines Halters hört. Der Test soll nicht nur aggressive Tendenzen erkennen, sondern auch feststellen, wie gut der Hund unter Kontrolle ist und wie er auf ungewöhnliche Situationen reagiert.

Die Ergebnisse des Wesenstests lauten aber nicht „Bestanden“ oder „Nicht-Bestanden“, sondern liefern vielmehr ein detailliertes Bild des Verhaltens des Hundes. Basierend auf den Ergebnissen des Tests können bestimmte Auflagen für die Haltung des Hundes, wie z.B. die Leinen- und Maulkorbpflicht, gelockert oder verschärft werden.

Ein Rottweiler sitzt hechelnd auf einer Wiese.
Die Klassifizierung deines Hundes als Listenhund kann durch ein positives Ergebnis des Wesenstests aufgehoben werden.

Kann die Klassifizierung eines Hundes als Listenhund aufgehoben werden?

Ja, in einigen Fällen kann die Klassifizierung als Listenhund aufgehoben werden, nachdem bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden. Die genauen Bedingungen dafür unterscheiden sich je nach Bundesland. In der Regel müssen Halter nachweisen, dass ihr Hund ein positives Verhalten und eine gute Sozialisation aufweist. Dazu kann der erfolgreiche Abschluss eines Wesenstests oder einer Verhaltensprüfung gehören.

Im Falle einer Aufhebung der Klassifizierung als Listenhund, folgt nicht automatisch die Befreiung von allen gesetzlichen Auflagen. Es können trotzdem noch bestimmte Auflagen und Bestimmungen für die Haltung des Hundes gelten. Daher ist es ratsam, sich bei den zuständigen Behörden über die genauen Voraussetzungen und Verfahren zur Aufhebung der Klassifizierung als Listenhund zu informieren.

Das Leben mit einem Listenhund

Die Haltung eines Listenhundes kann, wie schon erwähnt, durchaus lohnend sein. Diese Hunde können sehr intelligent, liebevoll und treu sein. Aufgrund ihrer aktiven und sportlichen Charakterzüge sind sie großartige Partner für aktive Menschen. Sie haben das Potenzial, großartige Familienmitglieder zu sein, vorausgesetzt, sie erhalten die richtige Führung, Training und Sozialisierung.

Trotz der positiven Aspekte kommen auch Herausforderungen auf die Halter von Listenhunden zu. Hier sind zum Beispiel einige der wichtigsten:

  • Gesetzliche Bestimmungen und Auflagen: Wie bereits erwähnt, ist die Haltung von Listenhunden in vielen Bundesländern Deutschlands gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass Halter eine Reihe von Bestimmungen befolgen müssen, die von der Leinen- und Maulkorbpflicht über die Versicherungspflicht bis hin zu Zucht- und Handelsverboten reichen. Diese Bestimmungen können zeitaufwendig und kostspielig sein und erfordern ein hohes Maß an Engagement und Verantwortungsbewusstsein vom Halter.
  • Öffentliche Wahrnehmung und Vorurteile: Listenhunde werden in der Öffentlichkeit oft mit Vorurteilen, Ängsten und Misstrauen konfrontiert. Dies kann den Alltag für den/die Halter*in erschweren und erfordert viel Geduld und Verständnis. Es bedeutet auch, dass der Halter in der Lage sein muss, mit negativen Reaktionen umzugehen und seinen Hund in solchen Situationen angemessen zu führen.
  • Erfordernis einer konsequenten Erziehung und Bewegung: Listenhunde sind oft sehr kräftig und energiegeladen. Sie benötigen daher eine konsequente Erziehung und viel körperliche und geistige Auslastung, um ein ausgeglichenes Verhalten zu entwickeln. Dies erfordert Zeit, Engagement und oft auch ausgeprägte Kenntnisse im Hundetraining.

Aufgrund dieser Herausforderungen sind Listenhunde nicht für jeden geeignet. Personen, die in Erwägung ziehen, einen Listenhund zu adoptieren, sollten sich der Verantwortung bewusst sein, die diese Hunde mit sich bringen.

Listenhunde sind weniger geeignet für:

  • Personen, die wenig Zeit haben oder nicht in der Lage sind, den Hund angemessen zu betreuen und zu trainieren.
  • Familien mit sehr kleinen Kindern, da einige Listenhunde groß und kräftig sind und daher auch unbeabsichtigt ein Kind verletzen könnten.
  • Personen, die nicht bereit oder in der Lage sind, die gesetzlichen Bestimmungen zu erfüllen.
  • Personen, die sich leicht von negativen Reaktionen in der Öffentlichkeit beeinflussen lassen.
  • Anfänger, die wenig bis keine Erfahrung mit Hunden haben.

Die Entscheidung, einen Listenhund zu adoptieren, sollte immer gut überlegt sein. Es ist wichtig, dass du die spezifischen Bedürfnisse und Verhaltensweisen der jeweiligen Rasse verstehst und sicherstellst, dass du in der Lage bist, diesen gerecht zu werden.

Ein Hund fängt ein Spielzeug in der Luft.
Aufgrund ihres hohen Energielevels benötigen Listenhunde besonders viel Auslastung.

Erfolgreiches Training und Erziehung eines Listenhundes

Die Erziehung eines Listenhundes kann eine lohnende Aufgabe sein, die sowohl für den Hund als auch für dich als Halter*in ein großes Maß an Zufriedenheit und Erfüllung bringen kann. Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass der Schlüssel zu einer erfolgreichen Erziehung in der Geduld, Konsequenz und positiven Verstärkung liegt.

Intelligenz

Listenhunde sind oft von Natur aus sehr intelligent und lernbegierig. Sie haben das Potenzial, eine Vielzahl von Kommandos und Tricks zu lernen, wenn sie richtig geführt werden. Die Nutzung dieser Intelligenz durch das Training kann nicht nur dazu beitragen, problematische Verhaltensweisen zu vermeiden, sondern kann auch eine starke Bindung zwischen dem Hund und dir als Halter*in fördern.

Positive Verstärkung

Es ist unerlässlich, dass das Training von Listenhunden in einem positiven und unterstützenden Umfeld stattfindet. Negative Verstärkung oder Bestrafung sind kontraproduktiv und führen zu Angst oder Aggression. Stattdessen sollte das Training auf dem Prinzip der positiven Verstärkung basieren, bei dem gutes Verhalten belohnt und gefördert wird. Dies kann durch Leckerlis, Lob oder Spielzeug erfolgen, je nachdem, was der Hund am meisten schätzt.

Geduld und Konsequenz

Konsequenz ist ein weiterer wichtiger Faktor bei der Erziehung eines Listenhundes. Diese Hunde lernen schnell und können Inkonsequenzen im Verhalten ihrer Halterin oder ihres Halters schnell erkennen. Es ist daher wichtig, dass bestimmte Regeln und Grenzen konsequent eingehalten werden, damit der Hund eine klare Vorstellung davon hat, was von ihm erwartet wird.

Geduld ist ebenfalls essenziell. Bedenke, dass das Training viel Zeit braucht und dass es normal ist, dass der Hund nicht sofort alles versteht. Es ist erforderlich, ruhig und geduldig zu bleiben und den Hund nicht zu überfordern. Kleine Schritte und viel Wiederholung sind oft der Schlüssel zu einem erfolgreichen Training. 

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Eine Frau übt Tricks mit ihrem Hund.
Viele Listenhunde können mit der richtigen Erziehung ausgezeichnete Familienhunde werden.

Kann ein Listenhund ein Familienhund sein?

Ja, ein Listenhund kann unter bestimmten Bedingungen durchaus ein Familienhund sein. Allerdings nur für Familien, die bereits Erfahrung mit Hunden haben und sich mit Haltung und Training auskennen. 

Listenhunde sind in der Regel sehr loyal, wachsam, liebevoll und verspielt. Viele Familien haben bereits positive Erfahrungen gemacht, wenn sie einen Listenhund in ihre Familie aufgenommen haben. Besonders bei kleinen Kindern entwickeln sie ein inniges Verhältnis und einen ausgeprägten Beschützerinstinkt. Trotzdem sollten Kinder niemals unbeaufsichtigt mit einem Hund, egal welcher Rasse, gelassen werden. 

Es gibt aber auch einige Aspekte, die bei der Haltung eines Listenhundes als Familienhund beachtet werden sollten. Konsequentes Training, eine strenge Erziehung und vor allem viel Geduld und Achtsamkeit beim Zusammenleben von Kindern und Listenhund sind essenziell. 

Insgesamt ist die Haltung eines Listenhundes als Familienhund mit vielen Herausforderungen verbunden, aber mit der richtigen Vorbereitung, Erziehung und Hingabe kann eine harmonische und liebevolle Beziehung entstehen. Informiere dich gut und nimm gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch, um die Bedürfnisse des Hundes und der Familie stets im Fokus zu behalten. Mit der richtigen Herangehensweise können Listenhunde treue und wunderbare Familienmitglieder sein.

Schlussfolgerung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Listenhunde eine große Verantwortung sind, aber auch große Freude in dein Leben bringen können. Mit der richtigen Erziehung, Verständnis und Liebe können sie zu wunderbaren Familienmitgliedern werden. Lass dich nicht von Vorurteilen und Ängsten leiten, sondern informiere dich umfassend und betrachte jeden Hund als Individuum. Denke daran: Ein Hund ist so gut, wie die Erziehung, die er erhält. Also übernimm Verantwortung und gebe deinem vierbeinigen Freund die Liebe und Führung, die er verdient.

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